Jusletter

Beim Zügeln an Billag denken

Wer sich abzumelden vergisst, bezahlt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Beim Zügeln an Billag denken, in: Jusletter 22. November 2004
Wer seine Wohnsituation so verändert, dass er keine Radio- und Fernsehgebühren mehr bezahlen muss, sollte dies umgehend und schriftlich der Inkassostelle Billag AG melden. Andernfalls muss er laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht nur die Empfangsgebühren weiter bezahlen, sondern auch für Inkasso- und Mahngebühren sowie für allfällige Betreibungskosten aufkommen.

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