Veröffentlichung der Betreibungsurkunde?
15 Monate sind noch nicht unangemessen
Auch wenn die Zustellung einer Betreibungsurkunde an einen Schuldner in einem ausländischen Staat bis zu 15 Monate dauern kann, darf sie laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht einfach durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Das Gesetz sieht vor, dass die Zustellung im Ausland durch Vermittlung der dortigen Behörde erfolgt.
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