Das Lego-Spiel geht weiter
Zürcher Handelsgericht muss über die Bücher
Das Zürcher Handelsgericht muss auf Geheiss des Bundesgerichts im Markenrechtsstreit zwischen der dänischen Spielwarenfirma Lego Systems A/S und dem kanadischen Konkurrenten Mega Bloks Inc. über die Bücher. Das Handelsgericht hatte auf Klage der Mega Bloks Inc. hin die von der Lego Systems A/S hinterlegten Formmarken (bestehend aus fünf verschiedenen Legobausteinen) für nichtig erklärt, da die Marken nicht kennzeichnungsfähig seien. Zudem wurde die Hinterlegung der Marken als rechtsmissbräuchlich qualifiziert, da die Lego Systems A/S auf diese Weise versuche, Konkurrenzprodukte vom Markt zu verdrängen, die rechtmässig gleiche Formen und Masse aufwiesen.
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