Weko gibt neue Bekanntmachung über Automobilvertrieb in Vernehmlassung und genehmigt einvernehmliche Regelung mit Citroën
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 19. August 2002 entschieden, eine Bekanntmachung über den Automobilvertrieb zu erlassen. Diese Bekanntmachung nimmt im Wesentlichen Bezug auf die EU-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) im Kraftfahrzeughandel, welche am 1. Oktober 2002 in Kraft treten wird. Ebenfalls am 19. August 2002 hat die Weko eine einvernehmliche Regelung mit Citroën (Suisse) SA genehmigt. Darin verpflichtet sich Citroën (Suisse) SA, zwei Klauseln in ihren Händlerverträgen aufzuheben. Im Folgenden werden die beiden Entscheide wiedergegeben.
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