Freiheitsentzug wegen Selbstgefährdung
Eine Anstaltseinweisung wegen Selbstgefährdung gegen den Willen des Patienten kann selbst dann zulässig sein, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Beurteilung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung auf Grund der Behandlung in der Klinik gar kein Risiko besteht. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts kann akute Selbstgefährdung auch gegeben sein, «wenn diese erst mit der Freilassung verwirklicht wird».
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