Scheunenreinigung inmitten von Stieren
Kanton Jura haftet für Arbeitsunfall in Landwirtschaftsschule
Der Kanton Jura und seine Haftpflichtversicherung haften für einen Arbeitsunfall im kantonalen Landwirtschaftsinstitut von Courtemelon, bei dem im März 1994 ein Lehrling zum Schwerinvaliden wurde. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des jurassischen Kantonsgerichts bestätigt, das die Schadenersatzpflicht auf Grund des kantonalen Rechts bejaht hat. - Der Lehrling war auf einem vier Meter hohen Rollgerüst gestanden, um die Decke eines Stalls zu reinigen, in dem sich acht junge Stiere befanden. Diese wurden von einem anderen Lehrling mit einer Gabel in einer Ecke in Schach gehalten, doch entwich dabei eines der Tiere und touchierte das Rollgerüst. Da dieses weder über ein Geländer noch über Bremsen verfügte, stürzte der darauf stehende Lehrling zu Boden und verletzte sich dabei schwer.
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