Genfer Steuerabzüge
Bundesrechtswidrige Limitierungen
Die vom Genfer Kantonsparlament im September 2000 beschlossenen Beschränkungen der Steuerabzüge für Gesundheitskosten sowie für die Verwaltung des beweglichen steuerbaren Vermögens verstossen gegen übergeordnetes Bundesrecht. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, das eine gegen die kantonalen Gesetzesbestimmungen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde einstimmig gutgeheissen hat.
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