Streit um Mobilfunkanlagen
Wann spielen die Garantien der EMRK?
Wer geltend macht, auf seinem Grundstück in der Nähe einer Mobilfunkanlage würden die Immissions- oder Anlagegrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung überschritten, kann sich auf die Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen (Art. 6). Diese verschaffen ihm insbesondere einen Anspruch darauf, dass ein unabhängiges Gericht in seiner Sache eine öffentliche Verhandlung durchführt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare