Streit um Mobilfunkanlagen
Wann spielen die Garantien der EMRK?
Wer geltend macht, auf seinem Grundstück in der Nähe einer Mobilfunkanlage würden die Immissions- oder Anlagegrenzwerte der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung überschritten, kann sich auf die Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen (Art. 6). Diese verschaffen ihm insbesondere einen Anspruch darauf, dass ein unabhängiges Gericht in seiner Sache eine öffentliche Verhandlung durchführt.
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