Jusletter

Urteil des WIPO-Schiedsgerichts in Sachen «maggi.com»

  • Autor/Autorin: Jann Six
  • Rechtsgebiete: Domain-Namen
  • Zitiervorschlag: Jann Six, Urteil des WIPO-Schiedsgerichts in Sachen «maggi.com», in: Jusletter 5. November 2001
Im Streit um den Domänennamen «maggi.com» hat das WIPO-Schiedsgericht mit Entscheid vom 12. Oktober 2001 in Dreierbesetzung die Klage der Nestlé SA als Inhaberin der Marke «Maggi» gegen die Pro Fiducia Treuhand AG auf Übertragung des Domänennamens abgewiesen. Das WIPO-Schiedsgericht hat entschieden, dass der Domänenname «maggi.com» mit der Marke der Klägerin identisch sei. Es hat aber weder das Fehlen schützenswerter Interessen, noch das Vorliegen von Bösgläubigkeit auf Seiten der Beklagten feststellen können. Vielmehr kam das WIPO-Schiedsgericht zum Schluss, dass die Klage bösgläubig eingereicht worden sei, weil die Klägerin unter anderem wesentliche Tatsachen verschwiegen habe («reverse hijacking»).

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