Juristische Stolpersteine bei Sanierungen
Vom umsichtigen Umgang mit Krisensituationen
Der Umgang mit einer Krisensituation kann schnell einmal zur «Überlebensfrage» werden. Typisch ist für eine solche Situation, dass die Beteiligten zum Teil unterschiedliche Interessen verfolgen. Im Zentrum steht dabei der Verwaltungsrat, der verpflichtet ist, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen den Konkursrichter zu benachrichtigen. Erfolgt diese Benachrichtigung zu spät, so setzt er sich der Haftung aus. Wegen dieser potenziellen Haftung wird der Verwaltungsrat im Krisenfall eine aktive Rolle übernehmen müssen.
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