Entwurf zur vorgezogenen Teilrevision des Heilmittelgesetzes
Der Bundesrat hat am 28. Februar 2007 den Entwurf zur vorgezogenen Teilrevision des Heilmittelgesetzes zusammen mit der Botschaft verabschiedet und zur Beratung ans Parlament überwiesen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Spitäler die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln besser sicherstellen können.
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