Skifahren mit «Speedflyer»: Pilotenausweis für Hängegleiter notwendig
Skifahrer, die zusätzlich kleine Gleitschirme, so genannte Speedflyer, benutzen, brauchen einen Hängegleiter-Piloten-Ausweis. Nach einer Analyse der neuen Geräte kommt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Schluss, dass es sich bei den Speedflyern um Gleitschirme handelt und damit um Luftfahrzeuge im Sinne des Gesetzes. Somit gelten die gesetzlichen Regelungen für Hängegleiter auch für Speedflyer.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire