Holocaust-Klage gegen IBM
Warum die Forderungen verjährt bleiben
Verbrechen gegen die Menschlichkeit verjähren zwar gemäss Art. 75bis des Strafgesetzbuchs nicht, doch gilt das nur für Straftaten, die beim In-Kraft-Treten dieser Bestimmung im Jahre 1983 nicht schon verjährt waren.
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