Das Datenkabel auf der Stromleitung
Zusätzliche Grunddienstbarkeit erforderlich
Hat ein Elektrizitätswerk, gestützt auf eine entsprechende Grunddienstbarkeit, das Recht, eine Stromleitung zu betreiben, darf sie diese ohne Zustimmung der betroffenen Eigentümer nicht zur Weiterleitung betriebsfremder Daten verwenden.
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