Ausserordentliche Überprüfung der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft
Das EJPD und das Bundesstrafgericht werden als Aufsichtsbehörden eine ausserordentliche Überprüfung der Bundesanwaltschaft vornehmen. Dies betrifft einerseits finanzielle und führungstechnische Aspekte und andererseits fachliche Fragen.
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