Zum Abschuss des Luftsicherheitsgesetzes
Gemäss dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 ist § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes nichtig. Damit besteht für den deutschen Luftraum keine Legitimation für den Abschuss entführter Flugzeuge.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Rechtfertigung durch Notwehr?
- 3. Rechtfertigung durch Notstand?
- a. Uneingeschränkte Verrechenbarkeit?
- b. Die Würde des Menschen
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