Gewerbliches Bürgschaftswesen: Verlustbeteiligungen des Bundes begrenzen
Am 10. März hat der Bundesrat zur Parlamentarischen Initiative «Überprüfung und Stärkung des gewerblichen Bürgschaftswesens» Stellung genommen. Der Bundesrat heisst den Gesetzesentwurf im Grundsatz gut. Er will jedoch die Eventualverpflichtung des Bundes aus Verlustbeteiligungen begrenzen sowie das Gesetz nach vier Jahren überprüfen.
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