Bundesgericht beendet Disput um Eröffnung der Rodungsbewilligung
Das Bundesgericht hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde dreier Eigentümer aus dem von der geplanten Rodung für die Zollfreistrasse zwischen Lörrach und Weil am Rhein betroffenen Gebiet abgewiesen. Diese hatten vergeblich beanstandet, dass ihnen die Verlängerung der Rodungsbewilligung bis zum 30. Juni 2006 nicht förmlich eröffnet worden war.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire