Zweiter Anlauf für deutsches EU-Haftbefehlsgesetz
Das deutsche Bundeskabinett hat am 25. Januar 2006 den Entwurf des EU-Haftbefehlsgesetzes verabschiedet. Mit dem Entwurf soll der EU-Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in nationales Recht umgesetzt werden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hatte am 18. Juli 2005 die damalige Version für nichtig erklärt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Worum geht es beim Europäischen Haftbefehlsgesetz?
- 2. Exkurs zum Auslieferungsverfahren nach bisherigem Recht
- 3. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Umsetzung
- 4. Umsetzung dieser Vorgaben im vorliegenden Gesetzentwurf
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