Versicherungsvermittlung neu unter Bundesaufsicht
Mit der Totalrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) wurde die Versicherungsvermittlung per 1. Januar 2006 in der Schweiz unter die Aufsicht des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) gestellt. Vorrangiges Ziel ist die Erstellung eines öffentlichen Registers. Der Eintrag in dieses Register ist für jene Vermittler resp. Makler obligatorisch, die nicht an einen Versicherer gebunden sind und stellt verschiedene Anforderungen an die fachliche und persönliche Qualifikation.
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