Kein Besuch am Grab des eigenen Mordopfers
Zulässige Beschränkung des Hafturlaubs
Die Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich hat einem Häftling, der in der Strafanstalt Pöschwies eine Zuchthausstrafe von 20 Jahren wegen der Ermordung seiner Ehefrau absitzt, zu Recht nicht erlaubt, am Geburtstag seiner Frau deren Grab zu besuchen.
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