Keine Ausdehnung der prudentiellen Aufsicht auf die unabhängigen Vermögensverwalter
Dritter Teilbericht Zimmerli und weiteres Vorgehen
Der Bundesrat verzichtet vorderhand auf die Einführung einer prudentiellen Aufsicht für unabhängige Vermögensverwalter. Um das Fehlen einer prudentiellen Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter ausländischer kollektiver Kanpitalanlagen zu kompensieren, hat die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) eine neue Praxis eingeführt, die sich auf die Auslegung der geltenden Gesetzgebung stützt. Eine Lösung des Problems wird ferner das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG-E) bringen, das vom Parlament diesen Winter beraten wird.
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