Jusletter

Kein Ankläger als Haftrichter

Urteil des Bundesstrafgerichts korrigiert

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Egalité devant la loi. Garantie de procédure. Interdiction de l'arbitraire
  • Proposition de citation: fel., Kein Ankläger als Haftrichter, in : Jusletter 10. Oktober 2005
Will ein Staatsanwalt des Bundes ein Haftentlassungsgesuch abweisen, darf er dies laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts künftig nicht mehr selber tun. Er muss das Gesuch mit seinem Antrag an den eidgenössischen Untersuchungsrichter weiterleiten, der dann über eine allfällige Entlassung des Angeschuldigten aus der Untersuchungshaft zu entscheiden hat.

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