Wenn Bäume keine Grenzen kennen
Abhilfe setzt Schädigung voraus
Der Grundeigentümer muss auf seiner Parzelle Äste oder Wurzeln, die von einem Baum auf dem Nachbargrundstück stammen, nicht einfach dulden. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts kann er wahlweise zur Gartenschere greifen und Selbsthilfe üben oder aber den Richter anrufen. Voraussetzung ist allerdings in beiden Fällen, dass die Äste oder Wurzeln sein Eigentum schädigen.
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