Invalidität, Invaliditätsgrad und Entstehung des Rentenanspruchs nach dem Entwurf zur 5. IV-Revision
Die Invalidenversicherung (IV) gerät seit längerer Zeit immer mehr in die roten Zahlen. Mit der kürzlich dem Parlament zugeleiteten Botschaft zur 5. IV-Revision will der Bundesrat eine Kursänderung einleiten, welche zur Konsolidierung der IV beitragen soll. Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, verschiedene zentrale Bestimmungen des IVG und des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts zu ändern, wobei die Anträge weit über diejenigen in der Vernehmlassungsvorlage hinausgehen. Die nachfolgenden Ausführungen prüfen, zu welchen – rechtlich teilweise mehr als problematischen – Folgen die beantragten Gesetzesänderungen für die Rechtsbegriffe der Invalidität und des Invaliditätsgrades sowie für den Zugang zur Invalidenrente führen würden.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Ziele der 5. IV-Revision
- 3. Eingliederung statt Rente: IV als Eingliederungsversicherung
- 3.1 Das beantragte Eingliederungssystem
- 3.2 Stellungnahme
- 4. Einheitlicher Begriff der Invalidität und des Invaliditätsgrades
- 4.1 Invalidität
- 4.2 Invaliditätsgrad
- 5. Invalidität als funktioneller und relativer Begriff
- 6. Invalidität und Behinderung
- 7. Neuer Invaliditätsbegriff?
- 7.1 Die beantragten Gesetzesänderungen
- 7.2 Stellungnahme
- 8. Invaliditätsgrad
- 8.1 Die beantragte Rechtsänderung
- 8.2 Stellungnahme
- 9. Entstehung des Rentenanspruchs
- 9.1 Die beantragte Gesetzesänderung
- 9.2 Stellungnahme
- 10. Abschliessende Bemerkungen
- Literatur (soweit abgekürzt zitiert)
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