Tarifloser Zustand schützt vor Vergütung nicht
Spitalaufenthalt ist abzugelten
Das Fehlen eines Tarifs für die Leistungen in der allgemeinen Abteilung eines Privatspitals darf nicht zu höheren Kosten für die Versicherten führen. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Beschwerde einer Mutter gutgeheissen, die 2000 in der allgemeinen Abteilung eines Berner Privatspitals entbunden worden war.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire