Unkorrekte Verbrecherjagd
Praxis zur Verwertung von Beweisen bestätigt
Das Bundesgericht hält an seiner Praxis zur Verwertung unrechtmässig erlangter Beweise fest. Die Lausanner Richter sind in einem Fall aus dem Kanton Basel-Landschaft zum Schluss gekommen, dass die ohne richterliche Genehmigung gemachten Videoaufnahmen als Beweismittel gegen einen Brandstifter verwendet werden durften.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire