Verordnung zum Kulturgütertransfergesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer gutgeheissen und die entsprechende Vollziehungsverordnung verabschiedet. Gesetz und Verordnung treten am 1. Juni 2005 in Kraft. Das Kulturgütertransfergesetz regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz. Der Bund will mit dem Kulturgütertransfergesetz einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.
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