Weko schliesst Untersuchung über Entsorgung von Elektrogeräten ohne Folgen ab
Die Bestimmungen des Schweizerischen Wirtschaftsverbands der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (Swico) und der Stiftung Entsorgung Schweiz (S.EN.S) über die Erhebung von vorgezogenen Recyclinggebühren sind kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Ebenfalls zulässig ist die Vereinbarung zwischen Swico und S.EN.S, welche festhält, wer welche Art von Elektrogeräten entsorgt. Mit diesem Ergebnis hat die Wettbewerbskommission (Weko) am 21. März 2005 ihre Untersuchung abgeschlossen.
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