Es bleibt bei 20 Jahren
Kein Erfolg für Entführer Kuvets
Das Bundesgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines der beiden Entführer des im Zeitpunkt der Tat acht Jahre alten Kuvet abgewiesen und den Schuldspruch des Zürcher Geschworenengerichts vom 29. November 2002 bestätigt.
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