Gemeinde als Schlitzohr
Verweigerte Entschädigung für Auszonung
Wird ein Grundstück ausgezont, das die Gemeinde seit langer Zeit hätte erschliessen müssen, kann dem Eigentümer eine Entschädigung wegen materieller Enteignung nicht mit der Begründung verweigert werden, die Parzelle hätte wegen der fehlenden Erschliessung in naher Zukunft gar nicht überbaut werden können.
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