Zweifel am Alter des Opfers
Blosse Wahrscheinlichkeit genügt für einen Schuldspruch nicht
Blosse Wahrscheinlichkeit reicht laut einem Urteil des Bundesgerichts für eine strafrechtliche Verurteilung nicht aus. Gestützt auf den Grundsatz, wonach im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist (in dubio pro reo), ist in Lausanne ein Schuldspruch wegen sexueller Handlungen mit einem Kind aufgehoben worden.
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