Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen verabschiedet
Die bisherige Steuerpraxis gegenüber Mitarbeiterbeteiligungen steht vor einer Veränderung. Neu sieht der Bundesrat die Besteuerung geldwerter Leistungen aus nicht börsenkotierten oder gesperrten Mitarbeiteroptionen erst im Ausübungszeitpunkt vor. Für die übrigen Mitarbeiterbeteiligungen hingegen (frei verfügbare und gesperrte Mitarbeiteraktien sowie frei verfügbare Mitarbeiteroptionen) wird die Besteuerung im Zeitpunkt des Erwerbs beibehalten.
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