Angriff auf Privattarife in Spitälern gescheitert
Echte Mehrleistungen anerkannt
Höhere Tarife für den Aufenthalt und die medizinische Behandlung von Privatpatienten in staatlichen Spitälern sind laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zulässig: Weil damit Leistungen abgegolten werden, die über das hinausgehen, was mit der obligatorischen Grundversicherung abgedeckt wird, kommt der gesetzliche Tarifschutz nicht zum Tragen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire