Untersuchungsmassnahmen der Wettbewerbskommission im Spannungsverhältnis zwischen Wahrheitsfindung und Verteidigungsrechten eines Angeschuldigten
Mit der Einführung direkter Sanktionen dienen wettbewerbsrechtliche Untersuchungsverfahren fortan auch der Beurteilung und Bestrafung von in der Vergangenheit liegendem Unternehmensverhalten. Die Befugnisse der Wettbewerbskommission zur Sachverhaltsermittlung geraten dabei in Konflikt mit den anerkannten Verteidigungsrechten einer strafrechtlich angeschuldigten Person. Die Verteidigungsrechte, welche auch für juristische Personen gelten, setzen den Untersuchungsmassnahmen der Wettbewerbskommission Grenzen. Dies gilt sowohl für die Auskunftspflicht als auch für Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahmung von Unterlagen.
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