Die neuen Rechte des Halters des verletzten oder getöteten Tieres - wie neu sind sie wirklich?
Der Autor beschäftigt sich mit der Interpretation der am 01.04.2003 in Kraft getretenen Art. 42 Abs. 2 und 43 Abs. 1bis OR zu den Ansprüchen des Tierhalters bei Tod oder Verletzung seines Tieres. Er kommt zu dem Ergebnis, dass bei Verletzung oder Tod des Tieres die neuen Bestimmungen keine neuen Ansprüche zugunsten des Tierhalters im Hinblick auf den Ersatz der Heilungskosten oder des Affektionsinteresses begründen.
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