Pistolen und Granaten ins Gefängnis bestellt
Gefährdung der Sicherheit mit Waffen
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für einen Insassen der Strafanstalt Pöschwies bestätigt, der für eine Befreiung von Mitgefangenen Waffen organisieren wollte und dafür vom Zürcher Obergericht wegen versuchter Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater Strafgesetzbuch) zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt worden war.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire