In Zürich beschlagnahmte Daten bleiben versiegelt
Anwaltsgeheimnis und Rechtshilfe
Die im Juni des vergangenen Jahres auf ein Rechtshilfeersuchen aus Italien hin in einer Zürcher Anwaltskanzlei beschlagnahmten Akten und Computerdaten bleiben einstweilen versiegelt. Das Bundesgericht hat ein Entsiegelungsgesuch der Bundesanwaltschaft mit Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis abgewiesen.
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