Schnee von gestern auf Anflugpiste 34
Beschwerde der Stadt Zürich ist gegenstandslos
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich im Zusammenhang mit der letztjährigen Genehmigung des provisorischen Betriebsreglements für den Flughafen Zürich als gegenstandslos abgeschrieben. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hatte das dem Staatsvertrag mit Deutschland angepasste Betriebsreglement im Oktober 2002 genehmigt.
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