EBK eröffnet Vernehmlassung zur Revision BEHV-EBK und UEV-UEK
Brief an die Vernehmlasser vom 17. Oktober 2003
Die Eidg. Bankenkommission (EBK) gibt die Revision der Verordnung der EBK über die Börsen und den Effektenhandel, Kapitel 3 bis 5 (Börsenverordnung-EBK; BEHV-EBK) und der Verordnung der Übernahmekommission (UEK) über öffentliche Kaufangebote (Übernahmeverordnung-UEK; UEV-UEK) in die Vernehmlassung.
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