Unbezahlte Prämien der Krankenkasse
Massgeblich bleibt der Verlustschein
Stellt eine Krankenkasse ihre Zahlungen ein, weil aufgrund ausstehender Prämien ein Verlustschein ausgestellt wurde, fällt dieser Leistungsaufschub dahin, sobald die im Verlustschein ausgewiesene Summe bezahlt wird. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ist nicht erforderlich, dass sämtliche ausstehenden Forderungen der Kasse beglichen sind.
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