Urteil im Fall www.bundesgericht.ch
Untertitel: 6S.127/2002 Urteil vom 2. September 2003
Der Amtsstatthalter von Hochdorf beurteilte mit Erkenntnis vom 21. Juni 2000 die Reservierung des Domainnamens «www.bundesgericht.ch» durch die Cyber Surf GmbH als Verstoss gegen das Bundesgesetz zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen(Wappenschutzgesetz). Er verurteilte den Inhaber der Cyber Surf GmbH deswegen zu einer Busse von 2´000 Franken. Dieser zog den Entscheid erfolglos an das Obergericht weiter. Nächste und letzte Instanz war der Strafantragssteller – das Bundesgericht. Um den Anschein der Befangenheit zu vermeiden, urteilten ausgeloste kantonale Obergerichtspräsidenten, die zusammen eine ausserordentliche Kammer des Bundesgerichts bildeten.
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