Anbieterkennzeichnung / Datenschutzhinweis / Widerrufsrechte – Werbung für Leiterplatten im Internet
Urteil (44 O 18/03) des Landesgerichts Essen vom 4. Juni 2003
Das Urteil (44 O 18/03) des Landgerichts Essen vom 4. Juni 2003 äussert sich u.a. zu Platzierung und Inhalt der Anbieterkennzeichnung, dem Datenschutzhinweis, dem Hinweis auf die Widerrufsrechte und der Verwendung des Zusatzes «TM». Der Entscheid wird nachfolgend im Volltext wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire