Was ist erheblicher Gewinn?
Wer durch gewerbsmässigen Handel mit Betäubungsmitteln 10 000 Franken oder mehr verdient, hat laut einem neuen Grundsatzentscheid des Bundesgerichts einen «erheblichen Gewinn» erzielt. Das hat zur Folge, dass ein schwerer Fall vorliegt, der mit Zuchthaus oder Gefängnis nicht unter einem Jahr sowie allenfalls mit einer Busse von bis zu einer Million Franken geahndet wird.
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