Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten (KIG)
Anlässlich seiner letzten Sitzung vom 16. Juni 2003 hat der Bundesrat bestätigt, dass die Information und der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert werden müssen. Er hat deshalb entschieden, die weiteren Revisionsarbeiten des KIG und der spezifischen Gesetze in diesem Bereich dem Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zu übertragen. Das KIG stammt aus dem Jahr 1990 und vermag nach Ansicht der Regierung in seiner heutigen Fassung der raschen Entwicklung des Marktes nicht mehr gerecht zu werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire