Vor dem Patron sind nicht alle gleich
Vertragsfreiheit vor Gleichbehandlung
Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern kommt der Grundsatz der Gleichbehandlung nur sehr beschränkt zum Tragen, wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Darin wird daran erinnert, dass im Rahmen vertraglicher Regelungen «vom Grundsatz der Vertragsfreiheit als einer der tragenden Pfeiler der privatrechtlichen Grundfreiheiten auszugehen» ist.
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