Folgen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU
Seit dem Inkrafttreten des zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bilateral ausgehandelten Freizügigkeitsabkommens sind Personen aus dem EU-Raum sowie aus EFTA-Staaten beim Familiennachzug spürbar besser gestellt als Schweizer, die in ihrer Heimat leben. Diese Inländerdiskrimination ist jedoch laut einem Urteil des Bundesgerichts hinzunehmen.
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