Neue Haftungsregeln für Passagiere
Mit dem Inkrafttreten des sektoriellen Abkommens über den Luftverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz am 1. Juni 2002 hat die Schweiz das Luftrecht der EU übernommen. Dazu gehört die EG-Verordnung 2027/97 über die Haftpflicht bei Personenschäden. Der Artikel stellt in allgemeiner Form die neuen Vorschriften dar.
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