Weko eröffnet Untersuchung im Bereich der Vergütung von Mitteln und Gegenständen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung
Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend einer allfällig unzulässigen Wettbewerbsabrede im Bereich der Kostenübernahme von Mitteln und Gegenständen (z.B. Inkontinenzhilfen, Prothesen, Sehhilfen, Hörhilfen etc.) durch die Krankenversicherer in der obligatorischen Grundversicherung.
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